
Gewässer und Feuchtgebiete
Tümpel, Teiche und Weiher
Kleingewässer, die nicht fischereilich genutzt werden, haben für den Naturhaushalt und die Landschaft eine hohe Bedeutung. Ökologisch besonders wertvoll sind sie, wenn sie ausgeprägte Sumpf- und Verlandungszonen als Übergangsbereiche aufweisen. Zahlreiche bedrohte Pflanzen- oder Tierarten wie Vögel, Wasserschnecken, Muschelarten sowie nahezu alle heimischen Frösche, Kröten und Molche, viele Insekten und Kleinkrebse finden hier einen Lebensraum.
Renaturierung von Bächen und Grabenläufen
Im letzten Jahrhundert wurden viele Fließgewässer begradigt, kanalisiert, vertieft, befestigt oder verrohrt, um den Hochwasserschutz oder die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen zu verbessern. Inzwischen hat bei der Wasserwirtschaft ein Umdenken stattgefunden. Die Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, die Gewässer mit ihren Ökosystemen und Wasserressourcen zu erhalten oder ihren Zustand zu verbessern. Größere Flüsse wie der Main werden inzwischen von den Wasserwirtschaftsämtern mit großem Erfolg renaturiert.
Für kleinere Gewässer, so genannte Gewässer 3. Ordnung, sind die Gemeinden zuständig. In Gewässerentwicklungsplänen werden Ziele zur Verbesserung der Bachläufe und Gräben erarbeitet und entsprechende Maßnahmen für eine Umgestaltung und die künftige Pflege vorgeschlagen. Der Landschaftspflegeverband unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung dieser Planungen und beantragt dafür auch entsprechende Zuschüsse.
Ziele sind:
- Breite, flache, mäandrierende Bachbette
- Eigendynamik der Bachläufe zulassen, damit Steilufer und Kolke entstehen können
- Durchgängigkeit der Gewässer wiederherstellen (Rückbau von Querverbauungen und Abstürzen), um Wassertieren Wanderungen im Gewässer zu ermöglichen
- Lockeres, lichtes Ufergehölz, wodurch im Bach und Uferbereich ein vielfältiges, ökologisch wertvolles Biotopmosaik entsteht
- Extensiv genutzte Pufferstreifen entlang der Gewässer, um Nährstoffeintrag zu mindern